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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Zuständige Stelle(n)

1.02 - Zentrale Dienste & Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Paul Kammer (Zentrale Dienste & Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF))
Telefon +49 3535 482-221
Telefax +49 3535 482-120

Volltext

Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Es fordert ein Zusammenwirken von Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betriebsärzten, Krankenkassen, Personalvertretungen und Betriebsräten sowie Arbeitsschutzbehörden. Dadurch sollen gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz sowie die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten nachhaltig gefördert werden. Mögliche Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können unter anderem sein:

  • flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Sabbaticals
  • Kurse für Rückenschule, Laufgruppen, ergonomische Schulungen
  • eine gesunde Kantinenverpflegung
  • ein betriebliches Eingliederungsmanagement