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Jagdsteuer

Zuständige Stelle(n)

2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)





Zuständige Mitarbeiter

Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-254
Telefax +49 3535 482-120

Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-251
Telefax +49 3535 482-120

Frau Yvonne Kettner (Steuern)
Telefon +49 3535 482-253
Telefax +49 3535 482-120

Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
Telefon +49 3535 482-252
Telefax +49 3535 482-120

Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
Telefon +49 3535 482-262
Telefax +49 3535 482-120

Volltext

Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.