Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
Zuständige Stelle(n)
4.01 - Stadtplanung
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Franziska Preetz (Stadtplanung)
+49 3535 482-402
+49 3535 482-1304.06 - Vertragsmanagement
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Nicole Baier (Vertragsmanagement)
+49 3535 482-440
+49 3535 482-130Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
(Herzberg)
(Finsterwalde)
Volltext
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen ist eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, deshalb muss die Aufstellung angezeigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
100-250€
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Fristen
Die Anzeige muss rechtzeitig vor Gebrauch erfolgen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin am Fliegenden Bau erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.


