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Kahlschlag im Schutzwald

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
(Haus 5)

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald

Voraussetzungen

  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

Verfahrensablauf

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.

Fristen

Es gibt keine Antragsfrist.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständigkeit

Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde