Kontrast:
 
BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hochschulzeugnis erhalten

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam

Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg

Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau

Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam

Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)

Volltext

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums  erhalten Sie ein Zeugnis, das die absolvierten Module des Studiengangs und das Thema der Abschlussarbeit unter Angabe der jeweiligen Bewertungen und der erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Gesamtnote enthält.

Zudem erhalten Sie eine Urkunde, mit welcher die Hochschule den Bachelor- oder Mastergrad verleiht.

Darüber hinaus erhalten Sie als Anlage zum Zeugnis ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement). Dieses beinhaltet Informationen insbesondere über die Hochschule, die Zugangsvoraussetzungen für das Studium, die Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation.

Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher und – ggf. auf Antrag – auch in englischer Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Rahmenprüfungsordnungen auch eine Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf.

Rechtsgrundlage(n)

Rahmenordnungen der Hochschulen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung

Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschulen

Erforderliche Unterlagen

abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang

Voraussetzungen

Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Ausstellung der Abschlussdokumente überwiegend von Amts wegen, gegebenenfalls auch auf Antrag.

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf bei der jeweiligen Hochschule bzw. dem zuständigen Prüfungsamt informieren.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule