Kontrast:
 
BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sorgeregister Ausstellung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung - Rechtliche Vertretung / Wirtschaftliche Jugendhilfe

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Volltext

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Rechtsgrundlage(n)

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Erforderliche Unterlagen

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenlos

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Fristen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

19.10.2022;25.07.2024

Zuständigkeit

Zuständiges Jugendamt

Onlinedienste