Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Zuständige Stelle(n)
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
(Herzberg)
(Finsterwalde)
Volltext
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


