Hundesteuerersatzmarke beantragen
Zuständige Stelle(n)
2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
+49 3535 482-254
+49 3535 482-120Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
+49 3535 482-251
+49 3535 482-120Frau Yvonne Kettner (Steuern)
+49 3535 482-253
+49 3535 482-120Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
+49 3535 482-252
+49 3535 482-120Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
+49 3535 482-262
+49 3535 482-120
Volltext
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Fontanestadt Neuruppin
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


