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Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

Zuständige Stelle(n)

Statistisches Bundesamt (StBA)

Adresse
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift

65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt


Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie schnell und einfach online mit dem Wertsicherungsrechner ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag online in den Wertsicherungsrechner eingeben. Unter anderem müssen Sie eingeben:

  • Berechnungsmethode
  • zugrundeliegenden Index
  • Höhe der nötigen Indexänderung
  • Bezugszeitpunkt
  • Berechnungszeitpunkt

Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln können Sie ausschließlich online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln können Sie ausschließlich online auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts (StBA) abrufen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Statistischen Bundesamts.
  • Öffnen Sie den Wertsicherungsrechner.
  • Sie werden Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben geführt.
  • Anschließend erhalten Sie sofort eine Information, ob eine Anpassung bereits möglich ist. Außerdem werden die Schwellenwerte und die prozentuale Änderung angezeigt.

Es ist auch möglich, direkt einen Geldbetrag auszurechnen. Das Ergebnis können Sie zusammen mit Ihren Angaben ausdrucken und zu Ihren Vertragspartnern oder Ihrer Anwältin beziehungsweise Ihrem Anwalt mitnehmen.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Auskünfte sofort abrufen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Bei juristischen Fragen, insbesondere Auslegungsfragen im Einzelfall, verweisen wir auf Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fachlich freigegeben am

04.11.2026

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