Kontrast:
 
BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift

90343 Nürnberg

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

26.10.2026

Gebühr

Gebühr
2.29 EUR (FIX)

• Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR. • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:

  • für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden
  • für Teilnehmende von Kursen für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Hinweise (Besonderheiten)

Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

  • Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal und melden Sie sich an.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie erforderliche Unterlagen hoch.
  • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise, zum Beispiel über Ihren Bezug von Grundsicherungsgeld, hoch.
  • Senden Sie den Online-Antrag ab.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen. Sie können im Bundesportal fehlende Informationen oder Dokumente zu einem bestehen Antrag nachreichen, zum Beispiel wenn sich Ihre Wohnadresse ändert.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Volltext

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

Voraussetzungen

  • Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.

Onlinedienste