Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Übergeordnete Einheit: Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt.
Wer hat Anspruch?
Personen, die wegen Krankheit voraussichtlich
- für mehr als 6 Monate außerstande sind
- mindestens drei Stunden täglich
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ die richtige Leistungsart ist.
Sonderfälle
Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben der SGB II Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Hierunter können z. B. Kinder fallen, die auf Dauer bei ihren Großeltern oder in einer anderen Familie leben und keine Leistungen von Dritten erhalten.
Umfang der Leistungen
- Regelsätze
- Zuschläge bei Mehrbedarf, z. B. bei Schwangerschaft, Allein-erziehend, Krankheiten die eine besondere Ernährung erfordern, Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen „G“ besitzen
- einmalige Beihilfen
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge für die Vorsorge
- angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Renten und Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen
- Wertpapiere
- Bargeld
- Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
- PKW's
| Anschrift: | Adresse Grochwitzer Straße 20 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +49 3535 46-3123 (Sachgebietsleitung) |
| Telefax: | +49 3535 46-3126 |
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| Homepage: | HompageElbe-Elster DIGITAL |
| Sprechzeiten: |
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Angebotene Dienstleistungen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
- Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für junge Erwachsene, die laufend Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen
- Wohnungssicherung Beratung
- Hilfe zur Gesundheit Erbringung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
- Sozialhilfe beantragen
- Bestattungskostenhilfe Gewährung


