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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Zuständige Stelle(n)

4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
Telefon +49 3535 482-420
Telefax +49 3535 482-130

4.1 - Team Gebäudemanagement

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)


Zuständige Mitarbeiter

Herr Max Claußner (Facility Management)
Telefon +49 3535 482-421
Telefax +49 3535 482-130

Herr Michael Schmidt (Teamleitung Gebäudemanagement)
Telefon +49 3535 482-450
Telefax +49 3535 482-130

Volltext

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

Zuständigkeit

kommunale Friedhofsverwaltung