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Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

Zuständige Stelle(n)

1.41 - Mediathek/Technikum/Stadtinformation

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Christina Eule (Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-342
Telefax +49 3535 482-140

Frau Giulia Heyde (Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-341
Telefax +49 3535 482-140

Herr André Keßler (Leitung Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-340
Telefax +49 3535 482-140

Landkreis Elbe-Elster - Kulturamt - Kreisfahrbibliothek

Adresse
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)

Volltext

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person

Voraussetzungen

Minderjährigkeit im Sinne der Gesetzgebung

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Anmeldeformular
 

Hinweise (Besonderheiten)

  • Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.07.2019

Zuständigkeit

die jeweilige Bibliothek

Onlinedienste