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Daten der Handwerksrolle Löschung

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Cottbus

Adresse
Altmarkt 17
03046 Cottbus/Chóśebuz

Volltext

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen erfolgt die Löschung der Eintragung durch die Handwerkskammer von Amts wegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Wegfall der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle.

Bearbeitungsdauer

maximal drei Monate

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

22.08.2019

Zuständigkeit

Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 13 HwO

Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG