Daten der Handwerksrolle Übermittlung als Einzelauskunft
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer Cottbus
Adresse
Altmarkt 17
03046 Cottbus/Chóśebuz
Volltext
Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Antrag
- Berechtigtes Interesse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen des berechtigten Interesses geprüft und bei dessen Vorliegen die Einzelauskunft erteilt.
Bearbeitungsdauer
unverzüglich
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
22.08.2019
Zuständigkeit
Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)
Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)


