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Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Cottbus

Adresse
Altmarkt 17
03046 Cottbus/Chóśebuz

Volltext

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO). Die Handwerksrolle wird von den Handwerkskammern geführt.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

08.05.2019

Zuständigkeit

Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 10 HwO

Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

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