Übernachtungssteuer
Zuständige Stelle(n)
2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
+49 3535 482-254
+49 3535 482-120Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
+49 3535 482-251
+49 3535 482-120Frau Yvonne Kettner (Steuern)
+49 3535 482-253
+49 3535 482-120Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
+49 3535 482-252
+49 3535 482-120Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
+49 3535 482-262
+49 3535 482-120
Volltext
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.


