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Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion Süd

Adresse
Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus/Chóśebuz

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Voraussetzungen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Verfahrensablauf

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern für Kommunales

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Zuständigkeit

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

Formulare