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Grundsteuer Festsetzung

Zuständige Stelle(n)

2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)





Zuständige Mitarbeiter

Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-254
Telefax +49 3535 482-120

Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-251
Telefax +49 3535 482-120

Frau Yvonne Kettner (Steuern)
Telefon +49 3535 482-253
Telefax +49 3535 482-120

Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
Telefon +49 3535 482-252
Telefax +49 3535 482-120

Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
Telefon +49 3535 482-262
Telefax +49 3535 482-120

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

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