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Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt - Integration und Asylleistungen

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.