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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Weiterführende Informationen