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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)


Zuständiger Mitarbeiter

Herr Marco Hanke (Amtsleiter Ordnungsamt)

Volltext

Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:

  • der Bund
  • die Bundesländer
  • Gemeinden

Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn

  • Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
  • im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.

Verfahrensablauf

Zuständig im Land Brandenburg: die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg: die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

Zuständig im Land Brandenburg: die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

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