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Archivgut Einsicht gewähren

Zuständige Stelle(n)

1.05 - Archivwesen

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Annette Arndt (Archivwesen)
Telefon +49 3535 482-333
Telefax +49 3535 482-152

3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)



Zuständige Mitarbeiter

Frau Romy Bernhardt (Bürgerservice/Stellv. Wahlleiterin)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
Telefon +49 3535 482-307
Telefax +49 3535 482-120

Frau Rita Heinrich (Bürgerservice/Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-310
Telefax +49 3535 482-120

Frau Kirsten John (Bürgerservice/Einwohnermeldewesen)
Telefon +49 3535 482-322
Telefax +49 3535 482-120

Frau Linda Scholsching (Bürgerservice/Einwohnermelde- & Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

Adresse
Am Mühlenberg 3
14476 Golm
Postanschrift
Postfach 600449
14404 Potsdam

Volltext

Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

ggf. Personalausweis, Vollmacht

Voraussetzungen

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

maximal 2 Monate

Fristen

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
 

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.11.2020

Zuständigkeit

Ansprechpunkt

das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)