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Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Zuständige Stelle(n)

3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)



Zuständige Mitarbeiter

Frau Romy Bernhardt (Bürgerservice/Stellv. Wahlleiterin)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
Telefon +49 3535 482-307
Telefax +49 3535 482-120

Frau Rita Heinrich (Bürgerservice/Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-310
Telefax +49 3535 482-120

Frau Kirsten John (Bürgerservice/Einwohnermeldewesen)
Telefon +49 3535 482-322
Telefax +49 3535 482-120

Frau Linda Scholsching (Bürgerservice/Einwohnermelde- & Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Volltext

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständigkeit

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung