Wohnungsgeberbestätigung
Zuständige Stelle(n)
3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Romy Bernhardt (Bürgerservice/Stellv. Wahlleiterin)
+49 3535 482-320
+49 3535 482-120Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Rita Heinrich (Bürgerservice/Personenstandswesen)
+49 3535 482-310
+49 3535 482-120Frau Kirsten John (Bürgerservice/Einwohnermeldewesen)
+49 3535 482-322
+49 3535 482-120Frau Linda Scholsching (Bürgerservice/Einwohnermelde- & Personenstandswesen)
+49 3535 482-320
+49 3535 482-120
Volltext
Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Wohnungsgeber stellt die Bestätigung aus
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
30.04.2026


