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Studium im Schwerpunktbereich abschließen

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam

Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg

Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau

Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam

Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)

Volltext

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Rechtsgrundlage(n)

Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).

Voraussetzungen

Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
  • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Fristen

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule