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Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Deutsche Bundesbank

Adresse
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Postanschrift

Postfach:100602
60306 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank – ExtraNet Kundenberatungscenter

Adresse
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank – Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen

Volltext

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung

  • der Zuverlässigkeit, 
  • der fachlichen Eignung 
  • und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben 

der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, fallabhängig

Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

08.09.2021