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Bundestagswahl - Hinweise für die Wahlvorstände und für Wahllokale mit weniger als 50 Wählern

26. 09. 2021

Am 20. und 21.09.2021 fanden die Schulungen für die Wahlvorstände im Wahlgebiet Herzberg (Elster) statt.

 

Es werden allgemeine informationen zur Bundestagswahl sowie die wichtigen Handlungsschritte zur Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisermittlung der Bundestagswahl nahe gebracht, um einen reibungslosen Ablauf am Wahltag im Wahllokal zu gewährleisten.

 

Bei dieser Bundestagswahl neu ist die Regelung zu § 68 Abs. 2 BWO. Hier ist geregelt: Wenn weniger als 50 Wähler ihre Stimme im Wahllokal abgegeben haben, wird angeordnet, dass der Wahlvorstand dieses Wahlbezirks (abgebender Wahlvorstand) die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand eines bestimmten anderen Wahlbezirks des gleichen Wahlkreises (aufnehmender Wahlvorstand) zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben hat.

 

Zusätzlich ist in diesem Jahr, dass drei Briefwahlbezirke über die Wahlbehörde zu bilden sind und sich mit der Vorbehandlung, Prüfung der Wahlscheine und der Ermittlung des Briefwahlergebnisses auseinander setzen. Hierzu fand am 23.09.2021 die Wahlschulung statt, wo Informationen, Hinweise und Empfehlungen vermittelt wurden.

 

Näheres kann gern den Schulungsunterlagen entnommen werden:

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier!

 

Wahlbehörde:

Stadt Herzberg (Elster), Markt 1, 04916 Herzberg (Elster) – vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Karsten Eule-Prütz

 

Stadtwahlleitung: Stephanie Kuntze

Kontakt: 03535/482-210, E-Mail:

erreichbar am Wahltag von 06.30 bis ca. 22.00 Uhr

Sitz: Rathaus, Markt 1

 

Bild zur Meldung: Bundestagswahl - Hinweise für die Wahlvorstände und für Wahllokale mit weniger als 50 Wählern

Herzberg/Elster