Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

27. 12. 2023

Sehr geehrte Eltern,

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Im Folgenden geben wir Ihnen die Modalitäten und gesetzlichen Vorschriften zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule zur Kenntnis:

 

Beginn der Schulpflicht

Das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG), 

§ 37 legt fest:

"(1) Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. 

(3) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

(4) Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht." 

 

Schulbezirk gemäß § 106 BbgSchulG

"(1) Für jede Grundschule ... wird der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist ...

(2) ...Schulbezirke können sich überschneiden. ..."

 

 

In der gültigen "Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Herzberg (Elster) wurden für die Grundschulen der Stadt Herzberg Schulbezirke und Überschneidungsgebiete festgelegt.

 

Mit der Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 steht den Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr zur Verfügung.

Die Eltern können über das Schulportal (https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren) über ihre Adresse die für die Anmeldung zuständige Grundschule ermitteln, die Informationen zum schulpflichtig werdenden Kind ausfüllen und an die Schule übermitteln.

Unabhängig von einer digitalen Anmeldung bleibt der Anmeldetermin in der Schule verpflichtend.

 

Die geplanten Anmeldetage sind:

 

Elsterlandgrundschule 

13.02.2024, 07.30 bis 18.00 Uhr und 

14.02.2024, 07.30 bis 18.00 Uhr und am

21.02.2024

 

Grund- und Oberschule „Johannes-Clajus“

13.02.2024, 07.00 bis 18.00 Uhr und 

14.02.2024, 07.00 bis 16.00 Uhr

 

Sie erhalten von der zuständigen Schule eine schriftliche Einladung, in der Ihnen der konkrete Anmeldetermin (Datum und Uhrzeit) mitgeteilt und auszufüllende Anmeldeformulare zugesendet werden.

Sollte Ihnen die Wahrnehmung des vorgeschlagenen Termins aus wichtigem Grund nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der zuständigen Grundschule in Verbindung.

 

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen zwingend notwendig: 

  • eine Kopie der Geburtsurkunde 

  • und ggf. die Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB 

  • Negativattest gemäß § 58a SGB VIII vom Jugendamt des Geburtsortes

  • die Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und ggf. kompensatorischen Sprachförderung

  • Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

 

 

Sollte Ihr Kind keine Kindertagesstätte besuchen und von der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung befreit sein, bringen Sie bitte den entsprechenden Befreiungsnachweis in Form eines Betreuungsvertrages in einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg oder den Nachweis über die Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren durch einen Logopäden mit.

 

Den Anmeldetermin müssen Sie gemeinsam mit Ihrem schulpflichtigen Kind wahrnehmen. Planen Sie für den Termin genügend Zeit ein.

 

 

Ihre Ansprechpartner in den Schulen sind:

 

Elsterlandgrundschule                                                             

Schulleiterin: Frau Nitzsche                                                         

Wilhelm-Pieck-Ring 9                                                              

Telefon: 03535/6001                                                               

E-Mail:                                               

 

Grund- und Oberschule „Johannes Clajus“

Schulleiterin: Frau Gebauer

Kaxdorfer Weg 16

Telefon: 03535/3117

E-Mail:  

 

Haben Sie Fragen zur Hortbetreuung wenden Sie sich bitte an 

die Stadt Herzberg (Elster) 

Team Kindertagesbetreuung

Uferstraße 6

04916 Herzberg (Elster)

Tel: 03535/482-116

E-Mail: 

 

Die Anmeldung Ihres Kindes in den städtischen Hort „Fit for Fun“ ist ab sofort möglich und muss in Vorbereitung auf das neue Schuljahr bis zum 29.02.2024 erfolgt sein

Die Anmeldung erfolgt virtuell über das Elternportal der Stadt Herzberg (Elster) - Softwareanbieter: Little Bird, welches auf der Homepage www.herzberg-elster.de oder über die Herzberg-App (Download für Android- und Apple-Geräte) zu finden ist. 

Wenn Personensorgeberechtigte nicht über die erforderliche elektronische Ausstattung (z.B. PC oder Laptop oder Tablet/I-Pad etc.) verfügen, stehen die oben genannten Ansprechpartner zur Verfügung. 

 

 

Zum Termin der Schulanmeldung erfolgt die persönliche Vorstellung des Kindes zusammen mit einem Elternteil im 

 

Städtischen Hort „Fit for Fun“

Leiterin Frau Weiß                                                                              

Wilhelm-Pieck-Ring 9                                                                

04916 Herzberg (Elster)                                                            

Tel: 03535/247592

E-Mail: 

 

Am Standort Grund- und Oberschule „Johannes Clajus“ steht Ihnen zum Termin der Schulanmeldung Frau Schäfer für Fragen und der persönlichen Vorstellung zur Verfügung.

 

 

Bild zur Meldung: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025