Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit
Übergeordnete Einheit: Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung
In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.
Aufgaben
- Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten / Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten (Ladenschlussrecht)
- Fachaufsicht über örtliche Gewerbeämter
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Marktfestsetzungen
| Anschrift: | Adresse An der Lanfter 5 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +49 3535 46-4405 (Sachbearbeiter/in Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit) |
| Telefax: | +49 3535 46-4448 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | HompageElbe-Elster DIGITAL |
| Sprechzeiten: |
oder nach Terminvereinbarung |


