Schiedsstelle
Übergeordnete Einheit: 1.0 - Fachbereich Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & Bildung
Die Schiedsstelle der Stadt Herzberg (Elster) ist eine bürgernahe Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Ihr Grundsatz lautet: „Schlichten statt Richten.“ Ziel ist es, Konflikte durch ein persönliches und vertrauliches Gespräch möglichst einvernehmlich zu lösen und damit ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Die Schiedsstelle ist kein Gericht und spricht kein Urteil. Die Schiedspersonen entscheiden nicht darüber, welche Partei Recht oder Unrecht hat, und dürfen keinen Einigungszwang ausüben. Sie hören die Beteiligten an, strukturieren das Gespräch und unterstützen diese dabei, selbst eine tragfähige Vereinbarung zu entwickeln.
Organisation der Schiedsstelle
Die Aufgaben werden von einer ehrenamtlichen Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt und verpflichtet. Bei ihrer Tätigkeit handeln sie unabhängig, unparteiisch und verschwiegen.
Für die Stadt Herzberg (Elster) sind tätig:
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Schiedsperson: Herr Dr. Franz Graßmann
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Stellvertretende Schiedsperson: Frau Silke Hensel
Die Stadtverwaltung stellt den organisatorischen Zugang zur Schiedsstelle sicher. Die fachliche Durchführung und inhaltliche Bearbeitung des Schlichtungsverfahrens obliegt ausschließlich den Schiedspersonen.
Vertraulicher Erstkontakt über den Fachbereich 1.0
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über die Leitung des Fachbereichs 1.0 – Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & Bildung. Sie nimmt das Anliegen vertraulich entgegen, erfasst die erforderlichen Kontaktdaten und stellt den Kontakt zur zuständigen Schiedsperson her.
Die Fachbereichsleitung bewertet den Streitfall nicht rechtlich und führt die Schlichtung nicht selbst durch. Sie übernimmt ausschließlich die organisatorische Vermittlung und gewährleistet, dass das Anliegen an die Schiedsperson weitergeleitet wird.
Erstkontakt und Vermittlung:
Stadt Herzberg (Elster)
Fachbereich 1.0 – Schiedsangelegenheiten
Frau Stephanie Kuntze
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 482-210
Telefax: 03535 482-120
E-Mail: kuntze@stadt-herzberg.de
Eine vorherige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme wird empfohlen. Persönliche Termine mit den Schiedspersonen werden nach Vereinbarung vermittelt.
Geeignete Streitigkeiten
Die Schiedsstelle kann insbesondere bei privaten Konflikten tätig werden, bei denen eine persönliche Aussprache und eine einvernehmliche Lösung möglich erscheinen.
Typische zivilrechtliche Angelegenheiten sind:
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Streitigkeiten zwischen Nachbarinnen und Nachbarn,
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Lärm- und Geruchsbelästigungen,
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Konflikte über Bäume, Hecken, Wurzeln oder Grenzabstände,
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Streitigkeiten über Zäune, Grundstücksgrenzen oder Überwuchs,
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vermögensrechtliche Ansprüche,
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Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen,
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Auseinandersetzungen über kleinere Sachschäden,
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sonstige private Konflikte des täglichen Lebens.
Auch bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten können Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sein, beispielsweise:
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Beleidigung,
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Bedrohung,
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einfache Körperverletzung,
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Sachbeschädigung,
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Hausfriedensbruch,
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Verletzung des Briefgeheimnisses.
Ob die Schiedsstelle im konkreten Fall zuständig ist, prüft die Schiedsperson nach der Kontaktaufnahme. Bei bereits gerichtlich anhängigen Verfahren oder Angelegenheiten, die einer gerichtlichen oder notariellen Entscheidung bedürfen, kann eine Schlichtung ausgeschlossen sein.
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Das Verfahren beginnt grundsätzlich mit einem Antrag bei der Schiedsstelle. Nach der Vermittlung durch die Fachbereichsleitung nimmt die Schiedsperson Kontakt mit der antragstellenden Person auf und klärt die weiteren Schritte.
Der Ablauf umfasst in der Regel:
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Kontaktaufnahme über die Fachbereichsleitung 1.0,
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Weiterleitung der Kontaktdaten an die Schiedsperson,
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Klärung des Anliegens und Prüfung der Zuständigkeit,
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Aufnahme eines Schlichtungsantrags,
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Festlegung eines Verhandlungstermins,
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förmliche Ladung der beteiligten Parteien,
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persönliche und nicht öffentliche Schlichtungsverhandlung,
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Erarbeitung einer möglichen einvernehmlichen Vereinbarung,
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Protokollierung eines zustande gekommenen Vergleichs.
Die Parteien sollen grundsätzlich persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Mit Zustimmung der Beteiligten kann die Schiedsperson in bestimmten Fällen weiteren Personen die Anwesenheit gestatten.
Schlichtungsverhandlung
Die Verhandlung findet in einem geschützten, nicht öffentlichen Rahmen statt. Beide Seiten erhalten Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts darzustellen. Die Schiedsperson unterstützt die Beteiligten dabei, Interessen, Erwartungen und mögliche Lösungswege herauszuarbeiten.
Dabei stehen nicht ausschließlich rechtliche Positionen im Mittelpunkt. Auch die persönlichen Ursachen und Auswirkungen des Konflikts können einbezogen werden. Dies ist besonders bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wichtig, da die Beteiligten häufig auch nach Abschluss des Verfahrens weiterhin miteinander auskommen müssen.
Kommt eine Einigung zustande, wird sie schriftlich festgehalten. Ein ordnungsgemäß protokollierter Vergleich kann rechtlich verbindlich und vollstreckbar sein. Die Beteiligten sollten deshalb nur Vereinbarungen treffen, die sie verstehen und tatsächlich erfüllen können.
Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schiedsperson den Streit nicht. Den Beteiligten bleibt es unbenommen, anschließend weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Vertraulichkeit und Neutralität
Schiedspersonen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Schiedsperson wahrt die Interessen beider Seiten und darf keine Partei bevorzugen.
Die Schiedsstelle erteilt keine allgemeine Rechtsberatung und ersetzt weder eine anwaltliche Beratung noch die Arbeit der Gerichte, Polizei oder Ordnungsbehörden. Bei akuten Gefahren, Gewaltandrohungen oder laufenden Straftaten ist unmittelbar die Polizei zu verständigen.
Kosten
Für das Schlichtungsverfahren werden gesetzlich festgelegte Gebühren und notwendige Auslagen, beispielsweise für Porto, Zustellungen oder Schriftstücke, erhoben. Die Schiedsperson informiert über die voraussichtlichen Kosten und die erforderliche Vorauszahlung. In einem Vergleich kann auch vereinbart werden, wie die Kosten zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden.
Standort und Barrierefreiheit
Schlichtungsverhandlungen finden nach vorheriger Vereinbarung in der Regel in Räumen der Stadt Herzberg (Elster) statt. Im Rathaus, Markt 1, ist das Turmzimmer im Dachgeschoss als Raum der Schiedsstelle vorgesehen.
Das Rathaus ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer über den Hintereingang zwischen Rathaus und Stadtkirche St. Marien zugänglich. Eine Rampe führt zum Eingang; alle öffentlich zugänglichen Etagen können mit dem Aufzug erreicht werden. Eine barrierefreie Toilette befindet sich unmittelbar neben dem Aufzug. Besondere Unterstützungsbedarfe sollten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mitgeteilt werden.
| Anschrift: | Adresse Markt 1 04916 Herzberg (Elster) |
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| Telefon: | +49 3535 482-210 |
| Telefax: | +49 3535 482-120 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | Elternportal Herzberg (Elster)Mediathek Herzberg (Elster)Stadthomepage |
| Sprechzeiten: | Rathaus, Markt 1 & Bürgerzentrum, Uferstraße 6
Stadtinformation/Mediathek (Bürgerzentrum, Uferstraße 6)
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Angebotene Dienstleistungen
Mitarbeiter
Frau Stephanie Kuntze (Fachbereichsleitung, 2. stellv. Bürgermeisterin/Chief Digitalization and Innovation Officer (CDIO))
1.0 Fachbereich Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & BildungRaum 2.7
+49 3535 482-210


