Nutzung kommunaler Räume für Veranstaltungen
Zuständige Stelle(n)
1.021 - Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Ute Freywald (Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum)
+49 3535 482-203
+49 3535 482-1521.06 - Haus II - Ankerpunkt für kulturelle Bildung & Teilhabe sowie Bürgerschaftliches Engagement
Adresse
Rosa-Luxemburg-Str. 35
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Stephanie Kuntze (Fachbereichsleitung, 2. stellv. Bürgermeisterin/Chief Digitalization and Innovation Officer (CDIO))
+49 3535 482-210
+49 3535 482-1201.4 - Team Bildung & Kultur
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Karin Jage (Teamleitung Bildung & Kultur)
+49 3535 482-339
+49 3535 482-1524.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
+49 3535 482-420
+49 3535 482-1304.1 - Team Gebäudemanagement
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Max Claußner (Facility Management)
+49 3535 482-421
+49 3535 482-130Herr Michael Schmidt (Teamleitung Gebäudemanagement)
+49 3535 482-450
+49 3535 482-130
Volltext
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u. v. m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften,
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken,
- Mietangelegenheiten,
- Pachtangelegenheiten,
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken,
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude sowie sonstiger Gebäude,
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen besteht die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Formulare
- Anlage 1 - Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums Entgeltberechnung Nutzung Bürgerzentrum (pdf)
- Anlage 2 - Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums Übergabe- und Abnahmeprotokoll Bürgerzentrum (pdf)
- Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums der Stadt Herzberg (Elster) (pdf)
- Raumnutzungsvereinbarung auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes Haus II als kulturellen Ankerpunkt (Benutzungsgebührensatzung für das Haus II) (pdf)


