Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Zuständige Stelle(n)
3.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
+49 3535 482-305
+49 3535 482-120Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
+49 3535 482-302
+49 3535 482-120Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
+49 3535 482-306
+49 3535 482-120Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
+49 3535 3021
Volltext
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständigkeit
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden


