Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Zuständige Stelle(n)
3.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
+49 3535 482-305
+49 3535 482-120Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
+49 3535 482-302
+49 3535 482-120Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
+49 3535 482-306
+49 3535 482-120Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
+49 3535 30214.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
+49 3535 482-420
+49 3535 482-130Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Volltext
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


