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Projekt Linie6Plus_E-Government/OZG

E-Government – Was bedeutet das für die Stadt Herzberg (Elster)?

 

E-Government bezeichnet alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechniken (IT) über elektronische Medien abgewickelt werden. Das heißt, dass das „normale“ Verwaltungsverfahren, wie z.B. die Anmeldung eines Hundes und die darauf folgende Bescheiderstellung nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch abgebildet werden soll.

 

Doch wie ist eine gelungene Umsetzung möglich?

 

Aus Sicht der Stadt Herzberg (Elster) ist E-Government eine Gemeinschaftsaufgabe, die das Zusammenwirken der Verwaltungsleitung, der Organisation, des Personals und der Informationstechnik voraussetzt. Die Digitalisierung muss alle Bereiche der Verwaltung durchdringen. Dies erfordert jedoch einen strategischen Umbau der Verwaltung mit klaren Definitionen der Abläufe (Prozessoptimierung), eine Klärung von Verantwortlichkeiten und Schnittstellen und die Integrierung der nachgeordneten Bereiche in die Verwaltungsprozesse (Kitas, Hort, Öffentliche Einrichtungen). Um diesen Prozess qualitativ gut umsetzen zu können, hat sich die Stadt Herzberg (Elster) dazu entschlossen, ein Mitglied des Vergleichsrings kleiner Kommunen, organisiert durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), zu werden. Ziel ist es, aufgrund der Erhebung kommunaler Daten, diese mit anderen Kommunen vergleichbar sind, die internen Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren.

 

Zudem hat sich die Stadt Herzberg (Elster) dafür entschieden, frühzeitig in verschiedenen Projekten bzw. durch interkommunale Zusammenarbeit mitzuwirken bzw. in den Erfahrungsaustausch zu gehen. Das Projekt Linie6Plus wird vom Ministerium des Innern und für Kommunales koordiniert, um die einheitlichen Leistungsbeschreibungen, heruntergebrochen vom Bund, über die Länder, bis hin zu den Kommunen, zu erfassen. Die Stadt Herzberg (Elster) hat sich als Pilotkommune bereit erklärt, hierbei mitzuwirken. So ist sie unter weiteren Kommunen, eine der Vorreiter hinsichtlich der Umsetzung des E-Government-Gesetzes.

 

Neben dem Ausbau der IT-Infrastruktur in der Verwaltung, ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie die IT-Sicherheit ein wichtiger Faktor, den es zu beachten gilt. Zu der Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur interkommunalen Zusammenarbeit, hat die Stadt Herzberg (Elster) an einem Zusammenschluss des Zweckverbandes für digitale Kommunen ihr Interesse bekundet. Die Stadt Herzberg (Elster) könnte somit in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit fachkundig unterstützt werden.

 

Es sind noch viele Überlegungen notwendig, welche Schritte und Möglichkeiten gegangenen bzw. genutzt werden sollten. Die Stadt Herzberg (Elster) stellt sich gern den Herausforderungen, um die eigenen Verwaltungsprozesse zu optimieren und vordergründig natürlich den Bürgerinnen und Bürgern Dienste vereinfacht, schnell, flexibel und über den elektronischen Weg anbieten zu können.

OZG Homepage 2
OZG Homepage 3

Alle aktuellen Informationen sind der Webseite zum OZG zu entnehmen unter https://ozg.brandenburg.de/ozg/de/.

 

Aktueller Stand der Stadt Herzberg (Elster):

  • Die Neustrukturierung der städtischen Homepage erfolgte zum 01.06.2022 und bietet somit eine gute und übersichtliche Grundlage für die Anbindung der Leistungen.
  • Die Stadt koorperiert mit Ihrem CMS-Partner "Portuna", um die Entwicklung und Implementierung einer Schnittstelle zum Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (kurz: BUS-BB) voranzutreiben.
  • Derzeit werden die Organisationsstruktur (aufgrund der optimierten und geänderten Verwaltungsstruktur) und die Leistungsinhalte angepasst und für die Online-Schaltung zum Jahresende fit gemacht.
Projektleitplan

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Verbindung mit dem Brandenburgischen E-Government-Gesetze...

 

Die Stadt Herzberg (Elster) ist Pilotkommune!

 

Grundlagen:

  1. Inkrafttreten OZG (18.08.2017): Verpflichtung Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten --> Frist erstmalig: 31.12.2020, Verlängerung bis 31.12.2022
  2. Kabinettsbeschluss (10.04.2018): Bundesweiter Leistungskatalog (Leika-plus) sowie Beitritt zur Entwicklungsgemeinschaft „Linie6Plus“
  3. Beitritt zur Länderkooperation Linie6Plus (22.05.2018)
  4. Vertragsunterzeichnung mit dem Dienstleister Teleport GmbH (31.08.2018)
  5. Projektteamzusammenstellung (10.09.2018)
  6. Verantwortlich: Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), Referat 11, Projektgruppe BUS-BB/Linie6Plus (Herr Seidenkranz, Frau Adler)

 

Pilotphase:

  1. Anbindung der Pilotkommunen an den BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg)
  2. Datenerfassung, Einführung und Erprobung der erforderlichen Prozesse
  3. Abstimmung zu redaktionellen, inhaltlichen und technischen Fragen bei der Beschreibung und Überprüfung von Verwaltungsleistungen
  4. Abschluss der Pilotphase: zweites Halbjahr 2019

 

Vorteile für die Kommunen:

  1. 80 Prozent der Verwaltungsleistungen beruhen auf Bundesrecht --> Bundesredaktion gibt Stammtexte vor
  2. Landesdirektion ergänzt diese Stammtextvorgaben und pflegt auf Landesrecht beruhende Verwaltungsleistungen im BUS-BB ein
  3. Kommunen erhalten diese einheitlichen Leistungsbeschreibungen, die sie durch die kommunalspezifischen Informationen zur Erledigung der Verwaltungsleistungen und um kommunale Leistungsbeschreibungen (z.B. Hundesteuer) ergänzen
  4. Ergebene Synergien verringern den Aufwand der Redaktionsleistungen
  5. Nutzung des BUS-BB ist für Kommunen kostenfrei

 

Ziele:

  1. Folgeprojekte sind vorgesehen
  2. Einbindung eines Servicekontos zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren (Maßgabe des OZG)
  3. Kommunikation und Transaktion als Stufen 2 und 3 des E-Government
  4. Anschluss der E-Government-Basiskomponenten
  5. komplette digitale Abbildung der Fachverfahren in der Verwaltung

 

Wer sind die Pilot-Pilot-Kommunen?:

  1. Kreisfreie Stadt: Stadt Frankfurt (Oder)
  2. Landkreis: Landkreis Elbe-Elster
  3. Kommune: Stadt Herzberg (Elster)
BUS BB Leistungen

Die Regelungen des OZG stellen eine große Herausforderung für Bund, Länder, Kommunen, Hochschulen und Kammern dar. Künftig sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung – von der Beantragung der Geburtsurkunde über die Gewerbeanmeldung bis hin zur Hochschuleinschreibung – den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen im digitalen, komfortablen Gewand, ohne schwer verständliche Formulare, angeboten werden – ähnlich, wie es „Kunden“ inzwischen aus der Privatwirtschaft in den entsprechenden Portalen gewohnt sind.

 

Das OZG kommt kurz, nahezu zurückhaltend daher. Doch die Inhalte der einzelnen Paragrafen haben es zum Teil inhaltlich in sich. Im Nachfolgenden möchten wir die zentralen Paragrafen und Anforderungen des OZG näher beleuchten, klären, was zu tun ist, wer in Brandenburg für welchen Aspekt zuständig ist und welche Ergebnisse bis Ende des Jahres 2022 vorliegen müssen.

 

Die Umsetzung des OZG ist – dies zeigen die aktuellen Fortschritte der Themenfelder (siehe Kapitel
2.2) sowie die Erfahrungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2017 – ein äußerst dynamischer und mit vielen Unwägbarkeiten verbundener Prozess. So stellt bereits der Freistaat Sachsen in seinem OZG-Leitfaden (Link zur PDF) für Land und Kommunen fest:

 

„Viele Rahmenbedingungen im Kontext der Umsetzung des OZG sind auf Bundesebene nach wie vor nicht klar.
Angedachte und konzipierte ‚Gute Praktiken‘ bei der Umsetzung einzelner Vorhaben fehlen (z. B. bei der
kooperativen Entwicklung ausgewählter Online-Verfahren). Deshalb kann dieser Leitfaden den Anspruch der
Vollständigkeit und Abgeschlossenheit nicht erfüllen. Er ist sozusagen als dynamisches – agiles – Dokument zu
betrachten, das anhand der jeweils vorliegenden Erkenntnisse erweitert und fortgeschrieben wird.“

Leitfaden zur Umsetzung Kommunaler OZG-Projekte in Sachsen (2019), S. 4.

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