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Schöffen- und Jugendschöffenwahlen - Amtsperiode 2024 bis 2028

https://schoeffenwahl2023.de/

Der Rechtsstaat braucht Sie - Schöffenwahl 2023!

 

Im Jahr 2023 findet erneut die Wahl der Schöffinnen/Schöffen (Erwachsenen- und Jugendschöffen) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Da die Schöffinnen/Schöffen an der Urteilsfindung der Strafgerichte mitwirken, handelt es sich beim Schöffenamt um ein besonderes Ehrenamt.

 

Wichtige Unterscheidung!

 

  1. Die Stadt Herzberg (Elster) kümmert sich um die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen! Es werden aus der Stadt Herzberg (Elster) 4 Schöffinnen/Schöffen benötigt. Im Zeitraum vom 16.08.2023 bis 08.10.2023 sind die Schöffinnen/Schöffen durch die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die fünfjährige Amtszeit ab dem 01.01.2024 zu wählen.
  2. Der Landkreis Elbe-Elster ist der Ansprechpartner für die Jugendschöffen! (Bewerbungsschluss für Interessenten ist der 15.03.2023)

 

Wollen Sie Schöffin/Schöffe werden?

 

Die Stadt Herzberg (Elster) muss hierfür rechtzeitig die Vorschlagslisten für die Schöffinnen/Schöffen aufstellen. Für diese Vorschlagslisten werden Kandidatinnen/Kandidaten gesucht, die zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind.

Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Anzahl der Personen, mithin 8 Personen enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) wird in ihrer Sitzung am 04.05.2023 über die Vorschlagsliste befinden.

 

Diese Liste wird danach eine Woche, vom 08.05. - 15.05.2023, öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen zu ermöglichen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet die Stadt die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weiter. Die Aufstellung der Vorschlagslisten muss bis zum 31.05.2023 abgeschlossen sein. Der Schöffenausschuß des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda wählt aus den Bewerbern die benötigte Schöffenzahl aus.

 

Wer zur Schöffin/ zum Schöffen gewählt wurde, erhält zum Ende des Jahres 2023 eine Benachrichtigung vom Amtsgericht.

 

Haben Sie Interesse?

 

Dann bewerben Sie sich schnellstmöglich, spätestens bis zum 24.04.2023, 18 Uhr und senden Sie Ihre Bewerbung

 

  • per E-Mail an oder
  • per Post bzw. Einwurf in den Briefkasten an Stadt Herzberg (Elster), Fachbereich Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & Bildung, Titel: Schöffenwahl 2023, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster)
  • oder geben Sie uns Ihre Bewerbung persönlich im Rathaus ab bei Frau Stephanie Kuntze, 1. OG, Zimmer Nr. 2.7, Kontakt: 03535/482.210 od. 0173/7851173

 

Sie können sich auch von einem Verein oder einer Organisation vorschlagen lassen, diese Sie gern bei der Bewerbung unterstützen wollen.

 

Bewerbungsformular

 

Das entsprechende Bewerbungsformular mit vielen Hinweisen zum richtigen Ausfüllen finden Sie HIER!

 

Weitere Informationen finden Sie auch über unsere Social Media Kanäle (Facebook & Instagram) sowie in der Herzberg-App.

 

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Geburtsname,
  • Familienname,
  • Vorname,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Wohnanschrift und
  • Angabe des Berufs.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03535/ 482 210 od. 0173/7851173 oder per E-Mail unter zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Stephanie Kuntze

 

Formular 1
Formular 2
Formular 3
Formular 4
Formular 5
https://schoeffenwahl2023.de/

Die Voraussetzungen

 

Die Ausübung des Schöffenamtes ist an verschiedene persönliche Voraussetzungen gebunden. So soll gemäß § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht zum Schöffenamt berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
  • bis zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Herzberg (Elster) wohnt,
  • in Vermögensverfall geraten ist,
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet ist,
  • mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist.

 

Weiter kann in die Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden, wer

  • gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, oder
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig wär.

 

Aufgrund einer nachträglichen Änderung der Allgemeinen Verfügung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Ministerien dürfen auch Personen, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden, von denen die letzte noch andauert, als Schöffin/Schöffe tätig werden.

 

Grundsätzlich sollten Sie einige persönliche Fähigkeiten für dieses Amt mitbringen:

  • Berufs- und Lebenserfahrung,
  • Menschenkenntnis,
  • Soziales Verständnis,
  • Vorurteilsfreiheit,
  • Verantwortungsbewusstsein und Mut zum Richten über andere Menschen,
  • Eigene Meinungsvertretung und
  • Akzeptanz anderer Meinungen.
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Ihre Mitwirkung im Strafverfahren

 

Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. Das erwartet Sie.

 

Die Strafkammer

Sie werden einer von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht, dem sogenannten Schöffen- oder Jugendschöffengericht oder Sie werden an ein Landgericht berufen. Dort nehmen Sie zusammen mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter sowie der weiteren Schöffin oder dem weiteren Schöffen an den Sitzungen teil. In der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffinnen oder Schöffen neben zwei oder drei Berufsrichter*innen mit.

 

Die Sitzungstage

12 Sitzungstage im Jahr sind laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Sitzungstag bedeutet nicht Verhandlungstag. Eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Das heißt, es kann sein, dass Sie mehr als 12 Tage am Gericht erscheinen müssen. Wenn Sie als Hauptschöffe oder -schöffin gewählt wurden, werden Ihre Sitzungstage für ein Jahr im Voraus festgelegt. So können Sie planen. Als Ersatzschöffe oder -schöffin werden Sie bei Bedarf herangezogen. Übrigens muss Sie Ihr*e Arbeitgeber*in für die Sitzungen freistellen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ausübung des Amtes ist nicht erlaubt.

 

Das Gerichtsverfahren

Im Vorfeld werden Sie kurz mit dem Inhalt des Strafverfahrens, z.B. welche Deliktart vertraut gemacht. Nach § 30 und § 77 GVG hat Ihre Stimme bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters oder der Berufsrichterin. Während der Sitzung dürfen Sie Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen.

 

Ihre Rechte

Die Berufsrichterin, der Berufsrichter muss Sie ausführlich informieren. Zudem haben Sie unter Umständen das Recht auf Akteneinsicht (z.B. Abschriften von Videovernehmungen oder beim Selbstleseverfahren). Die Verhandlung muss so geführt sein, dass Sie ihr folgen können; Förmlichkeiten und Fachausdrücke müssen Ihnen erläutert werden. Und: Der Anklagesatz muss Ihnen zugänglich gemacht werden, wenn es für den Prozessverlauf notwendig ist. Zu jeder Entscheidung müssen Sie einen eigenen Standpunkt entwickeln und sich eine eigene Meinung bilden können. Stimmenthaltung ist unzulässig. Gut zu wissen: Für ein „falsches“ Urteil, das in der Berufungs- oder Revisionsinstanz aufgehoben oder abgeändert wird, können Sie zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden.

 

Ihre Pflichten

Sie müssen an den terminierten Verhandlungen teilnehmen. Von dieser gesetzlichen Pflicht können Sie nur entbunden werden, wenn wichtige Gründe wie Verwandtschaft mit Zeugen oder Angeklagten oder Besorgnis einer Befangenheit vorliegen. Bei Unfall oder Krankheit können Sie von der Teilnahme befreit werden. Ebenso, wenn eine Anwesenheit nicht zumutbar ist, etwa bei einer äußerst wichtigen beruflichen Verpflichtung. Aber: Die Entbindung von der Teilnahme wird sehr streng gehandhabt. Persönliche Verpflichtungen und Interessen haben hinter dem Schöffendienst zurückzustehen.

 

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Weiterführende Links
 
Bundesministerium der Justiz

 

Bundeszentrale für politische Bildung

Schöffen | bpb.de

 

Deutscher Volkshochschul-Verband

www.volkshochschule.de

 

Bundesministerium der Justiz: BMJ

www.bmj.de

 

Stiftung Forum Recht

stiftung-forum-recht.de

 

Podcast des BMJ: Recht so?!

Recht so?! – Der Rechtsstaat-Podcast

 

Nachrichtenportal des Justizpressedienst

www.justizjournalismus.de
https://schoeffenwahl2023.de/