4.01 - Stadtplanung
Übergeordnete Einheit: 4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Die Stadtplanung ist dem Fachbereich 4.0 – Bauen und Stadtentwicklung zugeordnet. Sie gestaltet die langfristige räumliche, bauliche und soziale Entwicklung der Kernstadt und der elf Ortsteile. Ziel ist eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung, die Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur, Mobilität, Klimaschutz, Baukultur, Natur- und Freiräume sowie die wirtschaftliche Entwicklung miteinander verbindet.
Zu den zentralen Aufgaben gehört die kommunale Bauleitplanung. Die Stadtplanung erarbeitet, ändert und begleitet Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen und weitere städtebauliche Satzungen. Sie steuert die dazugehörigen Verfahren, bereitet Beschlüsse vor, organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und wertet eingehende Stellungnahmen für die kommunalpolitische Abwägung aus.
Darüber hinaus entwickelt und begleitet die Stadtplanung gesamtstädtische Planungen sowie Konzepte für Stadtteile, Ortsteile und Quartiere. Dazu gehören insbesondere:
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integrierte Stadtentwicklungs- und Quartierskonzepte,
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Rahmen- und Dorfentwicklungsplanungen,
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Verkehrs- und Mobilitätskonzepte,
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Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung,
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Landschafts-, Grünflächen- und Freiraumplanungen,
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Konzepte zur Innenstadtbelebung und zum Umgang mit Leerständen,
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die Sicherung und Weiterentwicklung der historischen Baukultur,
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Planungen für neue Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote.
Ein wichtiger Teil der Tätigkeit ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Bauherrinnen und Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Unternehmen sowie Investorinnen und Investoren. Die Stadtplanung erteilt bauplanungsrechtliche Auskünfte, informiert über bestehende oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne und beurteilt geplante Vorhaben aus Sicht des kommunalen Planungsrechts.
Sie wirkt außerdem an Raumordnungs-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren anderer Behörden mit und vertritt dabei die städtebaulichen Interessen der Stadt. Die Erteilung einer Baugenehmigung gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Stadtplanung, sondern erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Bürgerinnen und Bürger können sich insbesondere mit folgenden Anliegen an die Stadtplanung wenden:
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Fragen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen,
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Einsichtnahme in Planunterlagen,
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Auskünfte zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens,
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Informationen zu laufenden Planungs- und Beteiligungsverfahren,
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Abgabe von Stellungnahmen während öffentlicher Auslegungen,
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Fragen zur Entwicklung von Grundstücken, Quartieren und Ortsteilen,
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Hinweise und Anregungen zu Stadtentwicklung, Mobilität und öffentlichem Raum.
Die Stadtplanung bereitet zudem städtebauliche Verträge und Vergabeverfahren vor, koordiniert externe Fachplanungen und begleitet deren Umsetzung. Sie betreut Förderprogramme der Städtebauförderung und der integrierten ländlichen Entwicklung, entwickelt geeignete Projekte und unterstützt Interessierte sowie Projektträger bei der Einordnung möglicher Vorhaben.
Bürgerbeteiligung, transparente Planungsprozesse und der Austausch mit lokalen Akteuren besitzen einen hohen Stellenwert. Deshalb begleitet die Stadtplanung öffentliche Veranstaltungen, Beteiligungsformate, Ausstellungen und Informationsangebote. Sie arbeitet außerdem mit Fachbehörden, Nachbarkommunen, regionalen Planungsgemeinschaften, Vereinen und weiteren Partnern zusammen.
Die Stadtplanung befindet sich im Bürgerzentrum, Uferstraße 6, im 2. Obergeschoss. Das Gebäude ist über den Haupteingang barrierefrei zugänglich; alle Etagen können mit dem Aufzug erreicht werden. Für eine persönliche Beratung wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
| Anschrift: | Adresse Uferstraße 6 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +49 3535 482-402 |
| Telefax: | +49 3535 482-130 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | https://www.herzberg-elster.de |
| Sprechzeiten: | Mo:nach telefonischer Vereinbarung Di:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Mi:nach telefonischer Vereinbarung Do:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Fr:08:30 - 11:00 Uhr
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Angebotene Dienstleistungen
- Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Teilbaugenehmigung
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
- Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten
Mitarbeiter
Frau Franziska Preetz (Stadtplanung)
4.0 Fachbereich Bauen und StadtentwicklungRaum 2.7
+49 3535 482-402


