Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung
Zuständige Stelle(n)
1.021 - Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Ute Freywald (Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum)
+49 3535 482-203
+49 3535 482-1523.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
+49 3535 482-305
+49 3535 482-120Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
+49 3535 482-302
+49 3535 482-120Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
+49 3535 482-306
+49 3535 482-120Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
+49 3535 3021
Volltext
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Brandenburgisches Gaststättengesetz
- Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
- Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
- Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Erforderliche Unterlagen
- allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
- gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
- gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev
Voraussetzungen
- alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
- im Regelfall volljährig sein
- bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
- Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Anlage 1 - Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums Entgeltberechnung Nutzung Bürgerzentrum (pdf)
- Anlage 2 - Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums Übergabe- und Abnahmeprotokoll Bürgerzentrum (pdf)
- Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Bürgerzentrums der Stadt Herzberg (Elster) (pdf)
Hinweise (Besonderheiten)
In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.
Fachlich freigegeben durch
Stadt Spremberg/Grodk
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde


