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Impfberechtigung für Wahlhelfer*innen ab 19.05.2021

19. 05. 2021

Das Land Brandenburg hat mit dem heutigen Tag die vollständige Öffnung der Impfprioritätengruppe 3 bestätigt (siehe Pressemitteilung). 

Demzufolge sind ab dem 19.05.2021 auch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer impfberechtigt.

Voraussetzungen:

Für den Nachweis der Impfberechtigung muss neben dem Personalausweis ein Berufungsschreiben der Wahlbehörde beigebracht werden.

Da aufgrund der Neustrukturierung der Örtlichkeiten der Wahllokale in Herzberg (Elster) hinsichtlich Hygienestandards, Größe und Barrierefreiheit sowie der Berücksichtigung zur Einrichtung zusätzlicher 3 Briefwahllokale, die Berufungsschreiben noch ausstehen, sollten die voraussichtlichen Wahlhelfer*innen vorab bei Bedarf das Formblatt nutzen, sich bei der Wahlleiterin (Frau Kuntze, Tel.: 03535/482-210, E-Mail:

Hinweis: Bei Ausstellung der „Bescheinigung zur Impfung gegen COVID-19“ an die Wahlhelfer*innen, sind diese dann auch verpflichtend als Wahlhelfer*innen einzusetzen. Auf § 11 BWG wird verwiesen.

Kurzüberblick zum Ablauf:

  1. Wenn Sie als Wahlhelfer*in ehrenamtlich zur Bundestagswahl am 26.09.2021 tätig sein möchten, melden Sie sich bitte bei der Wahlleiterin bzw. bei der Wahlbehörde und lassen sich registrieren. Parallel wird die Wahlbehörde die Personen, die bereits als Wahlhelfer*in tätig waren, kontaktieren, um die Registrierung für die Besetzung in den Wahllokalen vornehmen zu können.
  2. Wenn Sie sich impfen lassen möchten, bringen Sie, wenn Sie bereits registriert sind, aber noch kein Berufungsschreiben erhalten haben, das Formblatt für die Bescheinigung zur Impfberechtigung ausgefüllt mit und lassen dies von der Wahlleiterin bzw. Wahlbehörde (Sitz: Rathaus) unterzeichnen und abstempeln. Sollten Sie in der Zwischenzeit ein Berufungsschreiben erhalten haben, können Sie das Formblatt selbstständig unterzeichnen und beides zum Impftermin vorzeigen. 
  3. Sie kümmern sich selbstständig um einen Impftermin. Die Impfung kann beim jeweiligen Hausarzt oder in einem Impfzentrum durchgeführt werden. 
  4. Bringen Sie zum Impftermin Ihren Personalausweis sowie das Berufungsschreiben oder wenn dies noch nicht vorhanden ist, das Formblatt mit Bestätigung der Wahlleiterin/Wahlbehörde mit.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung als Wahlhelfer*in!

Weitere Informationen werden zeitnah zur Bundestagswahl folgen.

 

 
Herzberg/Elster