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Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021

31. 08. 2021

Liebe Herzbergerinnen und Herzberger,

 

mit der Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am 26. September 2021 erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrem Recht auf Einischt in das Wählerverzeichnis sowie zum Antrag auf Wahlschein bzw. Briefwahl.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Stephanie Kuntze

als Wahlleiterin der Wahlbehörde

 

Kontakt:

Tel.: 03535/482-210

E-Mail:

 

Hinweis: In den nächsten Tagen erhalten Sie zudem wichtige Informationen zum elektronischen Wahlschein, zum Ablauf am Wahltag und die wichtigsten Links zu den Gesetzesgrundlagen und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner vor Ort.

 

 

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Herzberg/Elster