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Stadt Herzberg (Elster)

Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

 

Telefon 03535/482-115

Telefax 03535/482-120

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Mo: 08.30 -11.30 Uhr

Di: 08.30 -11.30 Uhr & 13.00-17.30 Uhr

Mi: nach telefonischer Vereinbarung

Do: 08.30 -11.30 Uhr & 13.00-15.30 Uhr

Fr: 08.30 -11.00 Uhr

 

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Stadtverordnetenversammlung

Zusammensetzung der SVV - Kommunalwahl vom 26.05.2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihr nach dem Grundgesetz, der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, der Hauptsatzung der Stadt Herzberg (Elster) sowie der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) übertragen sind.

Sie entscheidet unter anderem über:

  • alle Angelegenheiten, die von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für die Stadt sind

  • Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen, die Benennung und Umbenennung von Stadtteilen, Straßen und Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

  • Satzungen, Ortsrecht und Flächennutzungsplan

  • Änderungen des Gemeindegebietes

  • den Jahreshaushaltsplan und Maßnahmen, die die Haushaltwirtschaft über das laufende Jahr beeinflussen

 

Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Gemeindevertreter führen die Bezeichnung Stadtverordnete. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung werden nach § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied.

Der Hauptausschuss nimmt die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Er ist zuständig für die Begleitung der Haushaltsführung und Prüfung der Jahresrechnung der Stadt.

Der Hauptausschuss behandelt, sofern erforderlich unter Einbeziehung der Fachausschüsse und des Bürgermeisters mit seiner Verwaltung, die an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Vorschläge, Hinweise und Beschwerden (Petitionen) und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bildet neben dem Hauptausschuss weitere Ausschüsse:

  • Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss, zuständig für Angelegenheiten aus den Aufgabengebieten des Hoch- und Tiefbaus sowie der Stadtplanung, der Wirtschaftsplanung und -förderung, des Umweltschutzes sowie in Gewerbeangelegenheiten,
  • Ausschuss für Bildung und Kultur, sowie Sport und Soziales, zuständig für Angelegenheiten aus den Aufgabengebieten des Kulturwesens, der heimatlichen Kulturpflege, der Denkmalpflege, des Schulwesens, des außerschulischen Bildungswesens, des Sports, des Tourismus sowie des Sozial- und Gesundheitswesens.

 

 

 

 

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