2.0 - Fachbereich Zentrale Finanzleistungen
Übergeordnete Einheit: 1 - Bürgermeister
Der Fachbereich 2.0 – Zentrale Finanzleistungen ist für die rechtssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Steuerung der Finanzen der Stadt Herzberg (Elster) verantwortlich. Er schafft die finanziellen Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen, Verwaltungsleistungen und den Betrieb städtischer Einrichtungen. Gleichzeitig informiert und berät der Fachbereich den Bürgermeister, die übrigen Fachbereiche und die kommunalpolitischen Gremien in allen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Der Fachbereich gliedert sich in das Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung und Steuern sowie das Sachgebiet Kasse, Mahnwesen und Vollstreckung.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
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Aufstellung, Ausführung und Überwachung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung,
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mittel- und langfristige Finanz- und Investitionsplanung,
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Haushaltsüberwachung und finanzwirtschaftliches Berichtswesen,
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Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse und Bilanzen,
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Geschäfts-, Anlagen- und Bilanzbuchhaltung,
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Bearbeitung kommunaler Steuern und steuerrechtlicher Angelegenheiten,
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kommunale Umsatzsteuer sowie steuerrechtliche Prüfung städtischer Leistungen und Verträge,
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Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
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Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs,
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Verwaltung der städtischen Finanzmittel und Sicherung der Zahlungsfähigkeit,
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Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen,
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Durchführung des Mahnwesens und der kommunalen Vollstreckung.
Steuerleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen
Der Fachbereich ist insbesondere für folgende kommunale Steuerangelegenheiten zuständig:
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Hundesteuer: An- und Abmeldung eines Hundes, Festsetzung der Hundesteuer, Ausgabe und Verwaltung der Hundesteuermarken sowie Bearbeitung von Anträgen auf Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung. Eine Befreiung oder Ermäßigung kann gewährt werden, wenn die Voraussetzungen der geltenden Hundesteuersatzung erfüllt sind.
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Grundsteuer: Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes, Versand der Grundsteuerbescheide sowie Bearbeitung von Fragen zur Zahlung und zum städtischen Steuerbescheid.
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Gewerbesteuer: Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes, Versand der Gewerbesteuerbescheide, Festsetzung von Vorauszahlungen sowie Bearbeitung von Zahlungs- und Abrechnungsfragen.
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Zahlungsangelegenheiten: Erteilung und Änderung von SEPA-Lastschriftmandaten, Zuordnung von Zahlungen sowie Auskünfte zu Forderungen, Fälligkeiten und Zahlungsständen.
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Zahlungserleichterungen: Prüfung von Anträgen auf Stundung, Niederschlagung oder Erlass nach den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen.
Für die Feststellung der steuerlichen Grundlagen und die Ermittlung des jeweiligen Messbetrages bei der Grund- und Gewerbesteuer ist grundsätzlich das zuständige Finanzamt verantwortlich. Die Stadt setzt auf dieser Grundlage die kommunale Steuer fest und erstellt den entsprechenden Steuerbescheid. Fragen zum Messbetrag sind daher an das Finanzamt, Fragen zum städtischen Steuerbescheid und zur Zahlung an die Stadtverwaltung zu richten.
Haushalt, Buchhaltung und Zahlungsverkehr
Das Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung und Steuern koordiniert die Haushaltsplanung, prüft und verbucht die Geschäftsvorfälle der Stadt und überwacht die verfügbaren Haushaltsmittel. Es führt die Anlagenbuchhaltung, erstellt Jahresabschlüsse und bearbeitet die steuerlichen Pflichten der Stadt. Die Beschäftigten beraten die Fachbereiche außerdem bei Kontierungsfragen, Verträgen, Investitionsvorhaben und umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten.
Das Sachgebiet Kasse, Mahnwesen und Vollstreckung wickelt den baren und elektronischen Zahlungsverkehr der Stadt ab, führt die Sach- und Personenkonten und überwacht offene Forderungen. Werden fällige Forderungen nicht rechtzeitig beglichen, führt das Sachgebiet das Mahnverfahren durch und leitet erforderlichenfalls Vollstreckungsmaßnahmen ein. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Betroffene frühzeitig Kontakt aufnehmen, damit mögliche gesetzlich zulässige Zahlungsregelungen geprüft werden können.
Die Finanzverwaltung entwickelt ihre Arbeitsabläufe zunehmend digital und prozessorientiert weiter. Dazu gehören elektronische Rechnungs- und Zahlungsprozesse, digitale Schnittstellen zwischen den Fachverfahren und der Ausbau datenbasierter Steuerungs- und Berichtsinstrumente. Ziel ist eine nachvollziehbare, effiziente und serviceorientierte Finanzverwaltung für Bürgerschaft, Unternehmen, Politik und die gesamte Stadtverwaltung.
| Anschrift: | Adresse Markt 1 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +49 3535 482-250 |
| Telefax: | +49 3535 482-120 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | https://www.herzberg-elster.de |
| Sprechzeiten: |
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Angebotene Dienstleistungen
Mitarbeiter
Frau Judith Stets (Fachbereichsleitung)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 2.11
+49 3535 482-250


