2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Übergeordnete Einheit: 2.0 - Fachbereich Zentrale Finanzleistungen
Das Team 2.1 – Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern ist Bestandteil des Fachbereichs 2.0 – Zentrale Finanzleistungen. Es bündelt zentrale Aufgaben der kommunalen Haushaltswirtschaft, des Rechnungswesens und der Steuerverwaltung. Das Team sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Verpflichtungen der Stadt vollständig, nachvollziehbar und nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst werden.
Die Arbeit umfasst sowohl verwaltungsinterne Steuerungs- und Buchhaltungsaufgaben als auch direkte Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Unternehmen.
Zu den Arbeitsbereichen gehören insbesondere:
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Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung,
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Geschäftsbuchhaltung,
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Anlagenbuchhaltung und Inventur,
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Jahresabschluss und Bilanzierung,
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kommunale Steuern und Abgaben,
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kommunale Umsatzsteuer,
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finanzbezogene Auswertungen und Prozessentwicklung.
Das Sachgebiet 2.2 – Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung wird gesondert beschrieben. Fragen zu bereits geleisteten Zahlungen, offenen Forderungen, Mahnungen, Ratenzahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen sind deshalb unmittelbar an die Stadtkasse beziehungsweise das Sachgebiet 2.2 zu richten.
Haushaltsplanung und Haushaltssteuerung
Das Team wirkt maßgeblich an der Aufstellung und Ausführung des städtischen Haushaltsplans mit. Es führt die Planungsdaten der Fachbereiche zusammen, prüft die Haushaltsansätze und bereitet die erforderlichen Unterlagen für die Verwaltungsleitung, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung vor.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
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Koordinierung der jährlichen Haushaltsplanung,
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Prüfung und Zusammenführung der Mittelanmeldungen,
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Planung von Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen,
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Überwachung der verfügbaren Haushaltsmittel,
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Bearbeitung von Haushaltsänderungen und Mittelübertragungen,
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Erstellung von Finanz- und Investitionsübersichten,
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Unterstützung der Fachbereiche bei der Budgetbewirtschaftung,
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Erstellung finanzwirtschaftlicher Auswertungen und Prognosen,
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Mitwirkung an Haushaltssicherung und Konsolidierungsmaßnahmen,
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Vorbereitung haushaltsbezogener Beschlussvorlagen und Berichte.
Damit unterstützt das Team eine rechtmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Verwendung der städtischen Finanzmittel.
Jahresabschluss und Bilanzierung
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres werden die Geschäftsvorgänge auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und im kommunalen Jahresabschluss zusammengeführt. Das Team wirkt an der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie an den erforderlichen Anlagen und Erläuterungen mit.
Zu den Tätigkeiten gehören:
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Prüfung und Abstimmung der Konten,
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Durchführung von Abschluss- und Abgrenzungsbuchungen,
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Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten,
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Bildung und Prüfung von Rückstellungen,
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Abstimmung zwischen Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung,
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Erstellung von Übersichten und Abschlussunterlagen,
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Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt,
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Bearbeitung von Prüfungsfeststellungen.
Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die finanzielle Lage, das Vermögen, die Schulden und das Ergebnis der Stadt.
Geschäftsbuchhaltung
Die Geschäftsbuchhaltung erfasst die laufenden finanziellen Vorgänge der Stadt. Sie prüft Buchungsunterlagen und ordnet Einnahmen und Ausgaben den zutreffenden Konten und Haushaltsstellen zu.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
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Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten,
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Verarbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen,
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Prüfung von Belegen und Kontierungen,
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Erfassung und Pflege von Dauerbuchungen,
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Bearbeitung von Stornierungen und Korrekturbuchungen,
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Pflege von Personen-, Debitoren- und Kreditorenkonten,
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Übernahme von Daten aus Fachverfahren und Schnittstellen,
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Klärung fehlerhafter oder unvollständiger Buchungsangaben,
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Unterstützung der Fachbereiche bei Kontierungsfragen,
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Mitwirkung an Monats- und Jahresabschlüssen.
Die Geschäftsbuchhaltung arbeitet eng mit den Fachbereichen und der Stadtkasse zusammen. Sie veranlasst und dokumentiert die Buchungen; der eigentliche Zahlungsverkehr wird durch die Stadtkasse ausgeführt.
Anlagenbuchhaltung und Inventur
Die Anlagenbuchhaltung führt den Nachweis über das langfristig genutzte Vermögen der Stadt. Dazu gehören beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Straßen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Der Aufgabenbereich umfasst:
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Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens,
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Buchung von Zu- und Abgängen,
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Ermittlung und Buchung von Abschreibungen,
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Zuordnung von Investitionen zu Vermögensgegenständen,
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Prüfung von Anlagen im Bau,
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Bearbeitung von Standort- und Nutzungsänderungen,
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Führung des Anlagenverzeichnisses,
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Koordinierung und Auswertung von Inventuren,
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Unterstützung der Fachbereiche bei Inventarfragen,
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Bereitstellung von Angaben für Jahresabschlüsse und Verwendungsnachweise.
Grundsteuer
Das Team bearbeitet die kommunale Grundsteuerveranlagung. Grundlage ist grundsätzlich der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. Die Stadt wendet darauf den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hebesatz an und erlässt den Grundsteuerbescheid.
Zu den Leistungen gehören insbesondere:
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Verarbeitung der Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes,
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Festsetzung und Änderung der Grundsteuer,
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Erstellung und Versand von Grundsteuerbescheiden,
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Bearbeitung von Eigentums- und Anschriftenänderungen,
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Klärung fehlerhafter oder fehlender Zuordnungen,
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Beratung zum kommunalen Grundsteuerbescheid,
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Bearbeitung von Widersprüchen, soweit die Stadt zuständig ist.
Einwendungen gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag sind grundsätzlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Stadt kann diese Grundlagenbescheide nicht verändern. Fragen zum städtischen Hebesatz, zum Grundsteuerbescheid oder zur kommunalen Zahlungsfestsetzung bearbeitet dagegen das Team 2.1.
Bei einem Eigentumswechsel bleibt die steuerliche Zurechnung so lange maßgeblich, bis das Finanzamt der Stadt einen geänderten Messbescheid übermittelt.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird ebenfalls auf Grundlage eines Messbescheides des Finanzamtes durch die Stadt festgesetzt. Das Team übernimmt die kommunale Veranlagung und passt bei Bedarf die Vorauszahlungen an.
Zu den Aufgaben gehören:
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Verarbeitung von Gewerbesteuermessbescheiden,
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Festsetzung der Gewerbesteuer,
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Festsetzung und Änderung von Vorauszahlungen,
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Erstellung von Gewerbesteuerbescheiden,
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Bearbeitung von Änderungs- und Aufhebungsbescheiden,
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Abstimmung mit Finanzämtern und Gewerbebetrieben,
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Bearbeitung kommunaler Anträge und Widersprüche,
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Überwachung einer vollständigen Veranlagung.
Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung wird durch den Bürgerservice beziehungsweise das Gewerbeamt bearbeitet. Steuerliche Festsetzungen erfolgen anschließend im Team 2.1 auf Grundlage der hierfür maßgeblichen Daten und Bescheide.
Hundesteuer
Wer im Stadtgebiet einen Hund hält, muss diesen nach Maßgabe der geltenden Hundesteuersatzung bei der Stadt anmelden. Das Team bearbeitet die steuerliche An- und Abmeldung und führt das Hundesteuerregister.
Zu den Bürgerleistungen gehören:
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Anmeldung eines Hundes,
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Abmeldung eines Hundes,
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Änderung der Halter- oder Anschriftsdaten,
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Ausgabe und Verwaltung der Hundesteuermarken,
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Festsetzung der Hundesteuer,
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Ersatz einer verlorenen Hundesteuermarke,
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Prüfung einer Steuerermäßigung,
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Prüfung einer Steuerbefreiung,
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Erstellung und Änderung von Hundesteuerbescheiden,
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Beratung zu den erforderlichen Nachweisen.
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind zu begründen und mit den nach der Hundesteuersatzung erforderlichen Nachweisen einzureichen. Eine Befreiung oder Ermäßigung tritt nicht automatisch ein, sondern wird nach Antragstellung und Prüfung des Einzelfalls gewährt.
Die steuerliche Anmeldung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche ordnungsrechtliche Anzeige oder Erlaubnis, beispielsweise nach hunderechtlichen Vorschriften. Hierfür ist der Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung zuständig.
Weitere kommunale Abgaben und Gebühren
Das Team bearbeitet außerdem weitere festgesetzte kommunale Abgaben und Gebühren, soweit diese organisatorisch dem Team zugeordnet sind. Dazu können insbesondere Friedhofsgebühren, Platzgelder sowie weitere regelmäßig zu veranlagende Forderungen gehören.
Bei Grabstellen ist zwischen der fachlichen Friedhofsverwaltung und der finanziellen Veranlagung zu unterscheiden: Auswahl, Vergabe und Nutzung einer Grabstelle werden durch den zuständigen Fachbereich bearbeitet; der Gebührenbescheid kann anschließend durch das Team 2.1 erstellt werden.
Stundung, Erlass und Widerspruch
Zu Steuer- und Abgabenbescheiden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anträge oder Rechtsbehelfe eingereicht werden. Das Team nimmt insbesondere entgegen:
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Widersprüche gegen kommunale Steuer- und Abgabenbescheide,
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Anträge auf Aussetzung der Vollziehung,
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Anträge auf Stundung,
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Anträge auf Erlass,
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Anträge auf Niederschlagung, soweit diese durch die Verwaltung zu prüfen sind.
Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall. Erforderliche Angaben und Nachweise müssen vollständig eingereicht werden. Für Zahlungsvereinbarungen zu bereits fälligen oder angemahnten Forderungen kann das Sachgebiet 2.2 – Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung zuständig sein.
Kommunale Umsatzsteuer
Die Sachbearbeitung Kommunale Umsatzsteuer gewährleistet die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Stadt. Sie berät die Fachbereiche bei umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungen und Verträgen und bewertet wirtschaftliche Tätigkeiten der Kommune.
Zu den Aufgaben gehören:
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Prüfung städtischer Leistungen und Verträge auf Umsatzsteuerpflicht,
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steuerrechtliche Beratung der Fachbereiche,
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Leistungs- und Vertragsinventur,
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Erstellung von Umsatzsteuer- und Vorsteueranmeldungen,
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Mitwirkung an Jahressteuererklärungen,
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Betreuung der Betriebe gewerblicher Art,
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Begleitung steuerlicher Prüfungen,
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Prüfung des Vorsteuerabzugs,
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Mitwirkung bei Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Dieser Bereich ist überwiegend eine interne Serviceleistung für die Stadtverwaltung und keine allgemeine Steuerberatung für Privatpersonen oder Unternehmen.
Digitalisierung und Bürgerorientierung
Das Team entwickelt die Finanzverwaltung schrittweise digital weiter. Dazu gehören elektronische Rechnungs- und Buchungsprozesse, Schnittstellen zwischen den Fachverfahren, digitale Akten und online zugängliche Anträge.
Soweit ein Online-Dienst verfügbar ist, können Anträge und Mitteilungen elektronisch eingereicht werden. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vorgang ab. Originale oder weitere Nachweise können im Einzelfall nachgefordert werden.
| Anschrift: | Adresse Markt 1 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +49 3535 482-252 +49 3535 482-253 +49 3535 482-254 +49 3535 482-251 +49 3535 482-262 |
| Telefax: | +49 3535 482-120 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | https://www.herzberg-elster.de |
| Sprechzeiten: |
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Angebotene Dienstleistungen
- Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden
- Vergnügungssteuer
- Gewerbesteuer Festsetzung
- Übernachtungssteuer
- Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
- Jagdsteuer
- Zweitwohnungssteuer Festsetzung
- Hundesteuerbefreiung beantragen
- Hundesteuerermäßigung beantragen
- Hundesteuerersatzmarke beantragen
- Grundsteuer Festsetzung für Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen
- Hundesteuer Festsetzung
- Grundsteuer Festsetzung
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
Angebotene Formulare
Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 1.2
+49 3535 482-254
Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 1.2
+49 3535 482-251
Frau Yvonne Kettner (Steuern)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 1.2
+49 3535 482-253
Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 2.10
+49 3535 482-252
Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
2.0 Zentrale FinanzleistungenRaum 2.10
+49 3535 482-262


