Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Anmeldung
Für alle in der Stadt Herzberg (Elster) und Orts- bzw. Stadtteile gehaltenen Hunde besteht grundsätzlich eine Hundesteuerpflicht. Ein Hund ist nach Zugang innerhalb von 2 Wochen beim Steueramt der Stadt Herzberg (Elster) anzumelden.
Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke, die das Tier an seinem Halsband tragen muss, wenn es das Grundstück verlässt. Die Hundesteuermarke gilt bis zur Herausgabe einer neuen Hundesteuermarke unbegrenzt. Die Hundesteuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.
Abmeldung
Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Besitzer nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Herzberg (Elster) zurückzugeben.
Zuzug aus anderer Gemeinde
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Steuer beträgt jährlich für das Halten
- des ersten Hundes 36,00 €,
- von zwei Hunden 48,00 € je Hund,
- von drei oder mehreren Hunden 60,00 € je Hund.
Ansprechpartner
1/1 – WirtschaftsförderungFrau Yvonne Kettner
Raum 2.14
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
(03535) 482-253
(03535) 482-120