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Fundbüro

Fundsachen

Wofür ist das Fundbüro zuständig?

 

Das Fundbüro verwaltet Fundgegenstände nach §§ 965 ff BGB wie zum Beispiel Schlüssel, Brieftaschen, Fahrräder usw. Diese verlorenen Gegenstände werden erfasst, aufbewahrt und wieder abgegeben, wenn sich der Besitzer meldet.

Aber auch wenn Sie etwas verloren haben, kann Ihnen das Fundbüro vielleicht weiterhelfen.

 

Ich habe etwas verloren – Was kann ich tun?

 

Über verlorene oder gestohlene Sachen kann beim Fundbüro eine Verlustanzeige gefertigt werden. Es werden eine genaue Beschreibung, sowie die persönlichen Kontaktdaten des Verlierers erfasst.
Sollte der Gegenstand gefunden und beim Fundbüro abgegeben werden, wird der Verlierer entsprechend benachrichtigt.

Das Fundbüro erteilt auf Antrag eine Verlustbescheinigung für Versicherungen, welche bestätigt, dass z.B. gestohlene Fahrräder nicht im Fundbüro der Stadt abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.

 

Ich habe etwas gefunden – was kann ich tun?

 

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind (verlorene Sachen).
Diese sind besitzlos, aber nicht herrenlos

Wenn Sie einen entsprechenden Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Die Fundsache selbst wird vom Fundbüro verwahrt.

 

Fundtiere

 

Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um ein herrenloses oder entlaufenes Tier handelt.
Dabei sind unter anderem folgende äußere Merkmale hilfreich:

  • Tragen eines Halsbandes
  • Ohrmarkierungen oder das Tragen eines Mikrochips
  • ein guter Pflegezustand
  • Menschen gegenüber zutrauliches Verhalten

Handelt es sich um ein Fundtier (dem eigentlichen Besitzer entlaufen) können Sie das Tier zunächst bei sich aufnehmen. Dadurch verpflichten Sie sich jedoch, das Tier artgerecht zu halten.

Erstatten Sie eine Fundanzeige, damit der rechtmäßige Besitzer ermittelt werden kann.

 

Aufbewahrungsfristen und Eigentumserwerb

 

Alle Fundsachen werden zunächst für die Dauer von 6 Monaten im Fundbüro aufbewahrt. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Zum Schutz personenbezogener Daten sind davon ausgenommen:

  • Schlüssel
  • Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente

Digitale Datenträger, wie zum Beispiel Mobiltelefone werden nur an den Finder herausgegeben, wenn zuvor alle Daten vollständig gelöscht werden konnten.
Die Kosten dafür betragen ca. 80,00€ und sind vom Finder zu tragen.

 

Finderlohn

 

Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Daher ist die Abwicklung ausschließlich zwischen dem Finder und dem Eigentümer zu klären.

Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert der Sache und beträgt

  • 5% bei einem Sachwert bis 500,00€
  • ebenfalls 5% vom Sachwert über 500,00€ und zusätzlich 3% vom Mehrwert
  • 3% bei Tieren
  • nach Ermessen bei einem ideellen Wert

 

Formulare / Downloads

  • Fundanzeige
  • Verlustanzeige

 

 

Kontakt

 

Stadt Herzberg (Elster)
Fundbüro
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: 03535 / 482-305
E-Mail:

 

 

 

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