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3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten

Übergeordnete Einheit: 3.0 - Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung

Der Bürgerservice der Stadt Herzberg (Elster) gehört zum Fachbereich 3.0 – Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Er bündelt die Organisationseinheiten 3.01 bis 3.04 und ist die zentrale Anlaufstelle für zahlreiche persönliche Verwaltungsangelegenheiten.

Zum Bürgerservice gehören:

  • 3.01 – Bürgerservice und stellvertretende Wahlleitung

  • 3.021 – Bürgerservice, Einwohnermelde- und Personenstandswesen

  • 3.022 – Bürgerservice und Einwohnermeldewesen

  • 3.03 – Bürgerservice und Personenstandswesen

  • 3.04 – Bürgerservice und Gewerbeangelegenheiten

Die Beschäftigten arbeiten in einem Front- und Backoffice-System. Im Frontoffice werden Bürgerinnen und Bürger persönlich beraten und Anträge entgegengenommen. Im Backoffice erfolgen die rechtliche Prüfung, die Bearbeitung der Vorgänge, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden sowie die Erstellung von Bescheiden, Auskünften und Urkunden.

Einwohnermeldewesen

Das Einwohnermeldewesen führt und aktualisiert das Melderegister der Stadt Herzberg (Elster). Bürgerinnen und Bürger können sich insbesondere mit folgenden Anliegen an den Bürgerservice wenden:

  • Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes,

  • Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes,

  • Abmeldung bei einem Wegzug ins Ausland,

  • Änderung des Wohnungsstatus,

  • Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen,

  • Bearbeitung von Wohnungsgeberbestätigungen,

  • Berichtigung oder Ergänzung von Meldedaten,

  • Eintragung und Prüfung von Auskunftssperren,

  • Beantragung einfacher oder erweiterter Melderegisterauskünfte,

  • Bearbeitung von Anfragen anderer Behörden,

  • Klärung melderechtlicher Fragen zur Staatsangehörigkeit oder Identität.

Für eine An- oder Ummeldung werden regelmäßig ein gültiges Identitätsdokument und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Personalausweise und Reisepässe

Der Bürgerservice bearbeitet Anträge auf Personalausweise und Reisepässe. Dazu gehören:

  • Beantragung eines Personalausweises,

  • Beantragung eines vorläufigen Personalausweises,

  • Beantragung eines Reisepasses,

  • Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen,

  • Aktualisierung der Anschrift auf dem Personalausweis,

  • Verlust- oder Diebstahlanzeige,

  • Abholung fertiggestellter Dokumente,

  • Aktivierung oder Änderung von Funktionen des elektronischen Personalausweises,

  • Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit,

  • Einziehung ungültiger Dokumente.

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für Personalausweise und Reisepässe grundsätzlich nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Diese können über einen zugelassenen Fotodienstleister sicher an die Behörde übermittelt werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten dabei regelmäßig einen Data-Matrix-Code, über den der Bürgerservice das Lichtbild aus dem gesicherten System abruft.

Für die Beantragung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich. Auch Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Die benötigten Unterlagen und Zustimmungen richten sich nach Alter, Familienstand und Art des beantragten Dokuments.

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregister

Beim Bürgerservice können Anträge auf folgende Auskünfte aufgenommen und an die zuständigen Bundesbehörden weitergeleitet werden:

  • Führungszeugnis für private Zwecke,
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,
  • erweitertes Führungszeugnis bei Vorliegen der Voraussetzungen,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen oder Unternehmen.

Für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das Dokument verlangt. Die Gebühren werden bei Antragstellung erhoben.

Führerscheinangelegenheiten und Parkerleichterungen

Im Rahmen der übertragenen Zuständigkeiten unterstützt der Bürgerservice bei Führerscheinangelegenheiten. Dazu können insbesondere die Annahme und Prüfung von Anträgen, die Identitätsfeststellung und die Weiterleitung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gehören.

Darüber hinaus werden Anträge auf bestimmte Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen bearbeitet beziehungsweise an die zuständige Stelle weitergeleitet. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der beantragten Parkerleichterung und den vorhandenen Feststellungen der zuständigen Sozialbehörde.

Personenstandswesen und Standesamt

Das Standesamt beurkundet die wesentlichen personenstandsrechtlichen Ereignisse im Leben eines Menschen. Dazu gehören Geburt, Eheschließung und Tod. Die Standesbeamtinnen bearbeiten außerdem namensrechtliche Erklärungen und führen die Personenstandsregister.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Anmeldung und Prüfung einer Eheschließung,
  • Durchführung standesamtlicher Eheschließungen,
  • Ausstellung von Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden,
  • Ausstellung beglaubigter Registerausdrucke,
  • Beurkundung von Geburten und Sterbefällen,
  • Nachbeurkundung ausländischer Personenstandsfälle bei Vorliegen der Voraussetzungen,
  • Bearbeitung von Namens- und Angleichungserklärungen,
  • Prüfung und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen,
  • Entgegennahme personenstandsrechtlicher Erklärungen,
  • Fortführung und Berichtigung der Personenstandsregister,
  • Erteilung von Auskünften aus Personenstandsregistern,
  • Zusammenarbeit mit Gerichten, Auslandsvertretungen und anderen Standesämtern.

Personenstandsurkunden dürfen nur an berechtigte Personen ausgegeben werden. Bei der Antragstellung müssen deshalb Identität und Berechtigung nachgewiesen werden. Das allgemeine Kontaktformular der Stadt ist nicht für die Beantragung von Urkunden vorgesehen.

Eheschließungen

Paare können beim Standesamt die Eheschließung anmelden und einen verfügbaren Trautermin abstimmen. Vor der Eheschließung prüft das Standesamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche Unterlagen benötigt werden.

Der genaue Umfang hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort und möglichen früheren Ehen ab. Bei ausländischer Beteiligung oder ausländischen Urkunden wird deshalb eine frühzeitige Beratung empfohlen.

Das Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des historischen Rathauses. Informationen zu verfügbaren Terminen, Trauorten, Unterlagen und Gebühren erteilt das Standesamt.

Gewerbeangelegenheiten

Das Gewerbeamt ist Anlaufstelle für Gewerbetreibende, Unternehmen und Gründungsinteressierte. Es nimmt Gewerbeanzeigen entgegen und führt das kommunale Gewerberegister.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Gewerbeummeldung,
  • Gewerbeabmeldung,
  • Ausstellung von Empfangsbescheinigungen,
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister bei Vorliegen der Voraussetzungen,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • Prüfung der Identität und Vertretungsberechtigung,
  • Weiterleitung von Gewerbeanzeigen an andere zuständige Behörden,
  • Beratung zum Ablauf des kommunalen Anzeigeverfahrens,
  • Mitwirkung bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben,
  • Bearbeitung gewerberechtlicher Anzeigen und Nachweise.

Die Gewerbeanzeige ersetzt keine gegebenenfalls notwendige Erlaubnis, Genehmigung oder Eintragung. Je nach Tätigkeit können weitere Stellen zuständig sein, beispielsweise das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, der Landkreis oder eine andere Fachbehörde.

Für Gewerbeangelegenheiten steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Soweit ein digitaler Antrag angeboten wird, kann die Gewerbeanzeige auch elektronisch vorbereitet oder eingereicht werden.

Aufgaben der Wahlbehörde

Der Bürgerservice unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie weiterer Abstimmungen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Führung und Abschluss des Wählerverzeichnisses,
  • Prüfung des Wahlrechts und der Wählbarkeit,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis,
  • Versand von Wahlbenachrichtigungen,
  • Ausstellung von Wahlscheinen,
  • Ausgabe und Versand von Briefwahlunterlagen,
  • Bearbeitung elektronischer Wahlscheinanträge,
  • Prüfung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis,
  • Unterstützung der Wahlleitung bei der organisatorischen Vorbereitung.

Die Wahlbehörde informiert vor jeder Wahl gesondert über Fristen, Briefwahl, Wahllokale und digitale Antragsmöglichkeiten.

Gebühren und Bezahlung

Für zahlreiche Leistungen werden gesetzlich oder durch Satzung festgelegte Gebühren erhoben. Im Bürgerservice ist eine elektronische Bezahlung möglich. Je nach technischer Verfügbarkeit können außerdem weitere Zahlungsarten angeboten werden.

Die Gebühr ist häufig bereits bei der Antragstellung zu entrichten. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Leistung und kann durch zusätzliche Auslagen ergänzt werden.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Für Leistungen mit längerer Bearbeitungs- oder Beratungszeit wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für Pass- und Ausweisangelegenheiten, komplexe melderechtliche Sachverhalte, Eheschließungen und Gewerbeangelegenheiten.

Anschrift: Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-115
Telefax: +49 3535 482-120
E-Mail:


Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:

Bürgerservice

  • Mo:nach telefonischer Vereinbarung
  • Di:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
  • Mi:nach telefonischer Vereinbarung
  • Do:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr
  • Fr:08:30 - 11:00 Uhr

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