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1 - Bürgermeister

Übergeordnete Einheit: Stadtverwaltung Kreisstadt Herzberg (Elster)

Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster)

Karsten Eule-Prütz ist seit dem 6. Januar 2018 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster). Der gebürtige Herzberger studierte öffentliche Verwaltung und war vor seinem Amtsantritt in verschiedenen Bereichen der brandenburgischen Landesverwaltung tätig, zuletzt in leitender Funktion bei der Polizeidirektion Süd.

Wiederwahl im Jahr 2025

Bei der Bürgermeisterwahl am 28. September 2025 wurde Karsten Eule-Prütz als Einzelbewerber für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Von den 4.343 gültigen Stimmen erhielt er 3.239 Stimmen und damit 74,6 Prozent. Auf den Gegenkandidaten Ulrich Grundmann entfielen 1.104 Stimmen beziehungsweise 25,4 Prozent. Die Wahlbeteiligung betrug 61,9 Prozent.

Damit wurde Karsten Eule-Prütz bereits im ersten Wahlgang im Amt bestätigt. Die Amtszeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt im Land Brandenburg acht Jahre.

Stellung und Aufgaben des Bürgermeisters

Die rechtliche Stellung des hauptamtlichen Bürgermeisters richtet sich insbesondere nach den §§ 53 bis 61 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Danach ist der Bürgermeister:

  • hauptamtlicher Beamter auf Zeit,

  • Leiter der Stadtverwaltung,

  • rechtlicher Vertreter der Stadt,

  • Repräsentant der Stadt nach außen,

  • Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und

  • stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses.

Als Leiter der Stadtverwaltung regelt der Bürgermeister die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung. Er ist für die ordnungsgemäße, rechtmäßige, wirtschaftliche und bürgerorientierte Erfüllung der kommunalen Aufgaben verantwortlich.

Zu seinen gesetzlich bestimmten Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses,

  • die Ausführung der gefassten Beschlüsse,

  • die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,

  • Entscheidungen über Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und über Auftragsangelegenheiten, soweit keine andere gesetzliche Zuständigkeit besteht,

  • die Umsetzung verbindlicher Maßnahmen der Aufsichtsbehörden,

  • die rechtzeitige Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses über wichtige Angelegenheiten,

  • die Vertretung der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften,

  • die Leitung und Organisation der Stadtverwaltung sowie

  • beamten-, arbeits- und tarifrechtliche Entscheidungen für die Beschäftigten im Rahmen der gesetzlichen und örtlichen Zuständigkeitsregelungen.

Der Bürgermeister vertritt die Stadt grundsätzlich auch in Gremien von Vereinen, Unternehmen, juristischen Personen und anderen Einrichtungen, sofern die Stadtverordnetenversammlung keine andere Vertretung bestimmt.

Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten der Stadt. Der Bürgermeister bereitet diese Entscheidungen mit der Verwaltung fachlich vor und setzt die gefassten Beschlüsse um. Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung nimmt er an deren Beratungen und Entscheidungen teil. Darüber hinaus besitzt er ein aktives Teilnahmerecht in den Ausschüssen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen Beschluss zu beanstanden, wenn er ihn für rechtswidrig hält. Eine solche Beanstandung muss begründet und innerhalb der gesetzlichen Frist gegenüber dem Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung erklärt werden. Sie hat zunächst aufschiebende Wirkung. In besonders dringenden Fällen kann der Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung eine Eilentscheidung treffen, wenn andernfalls eine Gefahr oder ein erheblicher Nachteil für die Stadt entstünde.

Die Rechte und Pflichten des Bürgermeisters verbinden damit demokratische Mitwirkung, politische Repräsentation, rechtliche Verantwortung und die fachliche Leitung der Stadtverwaltung.

Kontakt

Karsten Eule-Prütz
Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster)
Rathaus, Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Raum 2.5

Telefon: 03535 482-200
E-Mail: buergermeister@stadt-herzberg.de

Anschrift: Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-222
(Büro des Bürgermeisters)
+49 3535 482-200
(Telefonnummer Bürgermeister)
Telefax: +49 3535 482-120
E-Mail:

Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:
  • Persönliche, telefonische oder digitale Gesprächstermine mit dem Bürgermeister sind von Montag bis Freitag nach vorheriger Vereinbarung auch kurzfristig möglich. Die Termine werden flexibel und nach Möglichkeit auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung angeboten.
  • Da der Bürgermeister regelmäßig dienstliche Termine innerhalb und außerhalb des Rathauses wahrnimmt, wird zur Sicherstellung seiner persönlichen Erreichbarkeit um eine vorherige Terminabstimmung gebeten.
  • Terminanfragen und Anliegen können telefonisch oder per E-Mail direkt an den Bürgermeister oder das Bürgermeisterbüro gerichtet werden:

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